AGB AZAMARA Cruises

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Allgemeine Reisebedingungen Celebrity Cruises für Deutschland 1. Vertragspartner Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage und regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden und der Celebrity Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida 33132, USA (im folgenden „Celebrity“ genannt), vertreten durch Royal Caribbean Cruise Line A/S, entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten. 2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen 2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde Celebrity den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung bedarf der Schriftform und erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im Pass oder Personalausweis übereinstimmen. 2.2 Der Reisevertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde auch mit Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt. Für die vertraglichen Verpflichtungen auch der anderen Teilnehmer steht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. 2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Celebrity für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Celebrity die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Zahlung des Reisepreises) erklärt. 2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet. 2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Celebrity ihre Behinderung mitteilen. Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 26. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Celebrity Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 27. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr befördert. Celebrity behält sich das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die aufgrund ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von Celebrity die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Kreuzfahrt nicht erfüllen. Kreuzfahrtanmeldungen von körperbehinderten Kunden, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, können nur angenommen werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist. 3. Leistungsumfang 3.1 Die Leistungen von Celebrity bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffs, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der Reisebeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen. 3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, außer wenn sie Teil der prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsinhalt bestätigten Kreuzfahrtreise sind. Auch Bedienungsgelder und die medizinische Betreuung durch den Schiffsarzt bzw. in der Schiffsklinik sind zusätzlich zu bezahlende Leistungen. Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Celebrity lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 13). 3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche seitens Celebrity aufgrund der Flugplanung in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem vorgegebenen Flugprogramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers von/zum Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der Kreuzfahrt kann von Celebrity durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden. 4. Reisepreis und Bezahlung 4.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und sind nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten einzuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. 4.2 Celebrity hat das Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Maßgabe bei einer Insolvenzschutzversicherung abgesichert. Der Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung einräumt, wird ihm mit der Reisebestätigung im Original ausgehändigt. 4.3 Mit Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises sofort fällig. Ist die Anzahlung nicht binnen 10 Kalendertagen erfolgt, ist Celebrity zur ersatzlosen Stornierung der Buchung berechtigt. Der Restbetrag ist 24 Tage vor dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten Reisepapiere. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollte die Bezahlung später als 24 Tage vor der Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf Kosten des Kunden. 4.4 Bei Buchungen, die weniger als 24 Tage vor Einschiffungsdatum bei Celebrity eingehen, ist der Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige qualifizierte Reiseunterlagen ausgehändigt werden. 4.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, gilt der Vertrag als aufgelöst mit der Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Celebrity kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend in Ziffer 7.2 vereinbart. 4.6 Alle bei den einzelnen Kreuzfahrten angegebenen Preise sind „ab Preise“ vorbehaltlich der Verfügbarkeit. 4.7 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden. 5. Leistungsänderungen 5.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil, sofern letzterer Teil zur prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten Reiseleistung gehört. 5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Celebrity wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Celebrity wird den Kunden unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr zurückzutreten oder von Celebrity im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. 5.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten. 5.4 Celebrity behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 5.5 Etwaige Abweichungen von unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen in den Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften oder Hotels) betreffend die Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben, soweit diese Abweichungen restriktiver oder weitergehender für den Kunden sind als die entsprechende Regelung in unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die entsprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages. 6. Preisänderungen 6.1 Celebrity behält sich vor, die ausgeschriebenen und bei Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten oder von Celebrity nach Treu und Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Celebrity in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die vorstehend genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Celebrity über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen. 6.2 Im Falle einer nachträglichen Preiserhöhung wird Celebrity den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt, oder wenn der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Kreuzfahrtpreis bereits voll bezahlt hat, sind nicht zulässig. 7. Vertragsrücktritt/Stornogebühr/Umbuchung 7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Einschiffungsdatum von der Kreuzfahrt zurücktreten. Der Rücktritt gegenüber Celebrity bedarf der Schriftform. Anstelle des Rücktritts kann der Kunde auch eine Ersatzperson benennen, die den Reiseerfordernissen genügt und anstelle des ursprünglichen Kunden in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der ursprüngliche Kunde sowie die Ersatzperson haften für den Kreuzfahrtpreis gesamtschuldnerisch. 7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden oder des Nichtantritts der Kreuzfahrt steht Celebrity als Ersatz für die getroffenen Kreuzfahrtvorkehrungen und für ihre Aufwendungen, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person – zu: Rücktritt bis zum 60. Tag vor Einschiffungsdatum 5% des Reisepreises Rücktritt zwischen dem 59. und 25. Tag vor Einschiffungsdatum 25% des Reisepreises Rücktritt zwischen dem 24. und 15. Tag vor Einschiffungsdatum 50% des Reisepreises Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Einschiffungsdatum 75% des Reisepreises Rücktritt ab dem 7. Tag vor Einschiffungsdatum sowie Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises Diese Regelung gilt auch und besonders bei Stornierung durch eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine sowie auch im Falle einer teilweisen Stornierung eines abtrennbaren Leistungsteils (Flug, Hotel) aus einem gebuchten Reisepaket. Weist der Kunde nach, dass Celebrity tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend geltend gemachten Stornopauschalen entstanden sind, hat er nur die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber Celebrity auszugleichen. Sollten von der Stornierung auch Flüge betroffen sein, so gelten bis 60 Tage vor Reiseantritt zusätzlich die Storno- und Ticketgebühren der jeweiligen Fluggesellschaften. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Ein entsprechender Abschluss wird empfohlen. 7.3 Umbuchung: Als Umbuchung gilt nur eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Änderung der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins (Schiff), des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Anreise etc.). Für die Umbuchung erhebt Celebrity ein Bearbeitungsentgelt von EUR 20,– pro Kabine, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungen nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Stornobedingungen und mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Durch Umbuchung vom Kunden veranlasste nachweisliche Gebühren von Leistungsträgern oder von sonstigen Dritten werden dem Kunden weiterbelastet. Wird eine Kabine, die bereits umgebucht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt storniert, so kommt die jeweils höhere Stornopauschale zur Anwendung. 7.4 Namensänderung: Änderungen des Namens ab dem 30. Kalendertag vor der Abreise werden wie folgt berechnet: EUR 60,– pro Name bei Buchungen ohne Flug (Cruise Only) EUR 130,– pro Name bei Buchungen mit Flug. Dies enthält bereits die Bearbeitungsgebühren der Airline. Als Namensänderungen gelten komplette Änderungen des Vor- oder Zunamens, auch Änderungen wie Friedrich statt Fritz, Wilhelm statt Willy, ebenso die Umkehr vom ersten und zweiten Vornamen. Namensänderungen können zu den vorbezeichneten Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, wird die Kabine ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet. 7.5 Für sonstige Änderungen nach Ausstellung der Schiffstickets, welche eine weitere Ticketausstellung erforderlich machen, oder bei Verlust des Schiffstickets und folgender Neuausstellung, gleich aus welchen Gründen, wird eine Gebühr von EUR 50,– pro Kabine fällig und zahlbar. Bei Änderung oder Verlust eines Flugtickets werden außerdem die nachweislichen Gebühren der Airline berechnet. 7.6 Flugtickets werden üblicherweise 30 Tage vor der Abfahrt ausgestellt, diese Frist kann jedoch je nach Fluggesellschaft variieren. Zur Vermeidung der o. g. Gebühren bitten wir alle Kunden, bis 30 Tage vor der Abfahrt die korrekten Namen zu übersenden (Passdatenformular). Gebührenübersicht ohne Flug mit Flug Umbuchungsgebühren bis 60 Tage vor der Abfahrt 20,- € p. Kabine 20,- € p. Kabine ab 59. Tag vor der Abfahrt Storno/Neubuchung Storno/Neubuchung Namensänderung ab 30 Tage vor der Abfahrt 60,- € p. P. 130,- € p. P. Ticketgebühr bei erneuter Ausstellung 50,- € p. Kabine 50,- € p. Kabine zzgl. Airlinegebühr (bei Änderung oder Verlust) 8. Vertragskündigung durch Celebrity 8.1 Celebrity kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Celebrity nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der „Guest Vacation Policy“ (z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die „Guest Vacation Policy“ wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die „Guest Vacation Policy“ ist auch vorab unter www.celebritycruises.de erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen. 8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Celebrity eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum Verlassen des Schiffs aufgefordert werden. 8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 von Celebrity verweigert, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Celebrity nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort selbst. 9. Höhere Gewalt 9.1 Wird die Kreuzfahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.), so können sowohl Celebrity als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann Celebrity für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Celebrity verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. 10. Gewährleistung 10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige empfohlen. 10.2 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, an Celebrity oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so ist die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können. 10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Kreuzfahrt kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Eine Minderung des Kreuzfahrtpreises ist ausgeschlossen, wenn und soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, Celebrity einen Mangel anzuzeigen. 10.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Celebrity innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Celebrity erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Celebrity oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.5 Beruht der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Celebrity zu vertreten hat, so kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 11. Haftungsbeschränkung 11.1 Die vertragliche Haftung von Celebrity für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Celebrity weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Celebrity für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Regelung findet auch auf die Mitarbeiter und Subunternehmer der Celebrity Anwendung. 11.2 Für alle gegen Celebrity gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Celebrity bei Sachschäden bis EUR 4.100,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Gegebenenfalls darüber hinaus gehende Ansprüche gemäß dem Montrealer Übereinkommen betreffend das Reisegepäck bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorstehende Regelung findet auch auf die Mitarbeiter und Subunternehmer der Celebrity Anwendung. 11.3 Celebrity haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von Celebrity lediglich vermittelt werden. Fremdleistungen sind alle Leistungen von Drittanbietern (vgl. z. B. oben Ziffer 3.2), sofern diese nicht im Prospekt bzw. in der Reisebeschreibung als Reiseleistung der Celebrity ersichtlich sind. Ist die Beförderung für An- und Abreise zur/von der Kreuzfahrt nicht Bestandteil der Reiseleistung der Celebrity, haftet nicht Celebrity für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen nach seinen Beförderungsbedingungen. 11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Celebrity ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger der Celebrity zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.5 Kommt der Celebrity die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich ihre Haftung nach dem Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder dem Montrealer Übereinkommen. Diese Bestimmungen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Eine Haftung der Celebrity kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn der Flug Teil der prospektmäßig beschriebenen Kreuzfahrt ist. 11.6 Kommt der Celebrity im Hinblick auf die Schiffspassage die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich ihre Haftung bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz gemäß Anlage zu § 664 des Handelsgesetzbuches und dessen Haftungsbeschränkungen. Danach ist die Haftung der Celebrity bei Personenschäden in jedem Fall auf einen Betrag von EUR 163.614,– je Kunde und Kreuzfahrt und bei Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck in jedem Fall auf einen Betrag von EUR 3.068,– je Kunde und Kreuzfahrt beschränkt. 11.7 Celebrity haftet nicht für die vom Kunden eingebrachten Wertgegenstände, es sei denn, der Kunde deponiert diese in den kostenlos bereitgestellten Safes an Bord. In diesem Fall haftet Celebrity beschränkt bis zu einem Höchstbetrag von EUR 3.068,– je Kunde und Kreuzfahrt. 11.8 Celebrity haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen. Dies gilt für die Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In keinem Fall ist der Kapitän eines Schiffes verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten. 12. Ausschlussfrist und Verjährung 12.1 Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den von Celebrity erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund (mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung) sind vom Kunden ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Celebrity geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. 12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen oder Nebenpflichten verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Reiseende. 13. Landausflüge 13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffer3.2. Celebrity vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Celebrity an Bord des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs für die ortsansässigen Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens 11 Tage vor Reisebeginn unter www.celebritycruises.com. Celebrity übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die der Kunde während eines Landausflugs erleidet. 14. Einschiffung und Gepäck 14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt, im allgemeinen um 13.00 Uhr des Einschiffungstages. Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im Kreuzfahrtticket genannten Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord sein, andernfalls gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten. 14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis zu 90 kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften. 15. Anschlussprogramme 15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Celebrity dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt ausgewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Celebrity. 16. Pass/Visa/Impfung 16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Celebrity ist im Falle des Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäß der Stornoregelung in obiger Ziffer 7.2 hat. 16.2 Celebrity informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Celebrity nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind. Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden können oder – für manche Länder – einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das Reisebüro oder Celebrity Auskunft. 16.3 Celebrity wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden Vorschriften informieren. 16.4 Soweit Celebrity ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Celebrity ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Celebrity bedingt sind. Wenn Celebrity im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat. 16.5 Für die Einreise in die USA benötigen deutsche Staatsbürger seit dem 01.Oktober 2003 einen roten Reisepass (EU-Pass). Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Grüne Reisepässe und Kinderausweise werden von den US-Behörden nicht mehr akzeptiert. Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können jedoch auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten, bzw. fehlerhafte Passdaten, können zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen. Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreisebehörden vorlegen müssen, ist Celebrity verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht. 16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten keine Impfungen erforderlich. Celebrity wird den Kunden über etwa nachträglich eintretende Impfungserfordernisse informieren. 17. Allgemeines 17.1 Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrags bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich der vorliegenden Reisebedingungen (oder von Teilen hiervon) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen zur Folge. 17.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Celebrity aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen Celebrity und Kaufleuten sowie zwischen Celebrity und Kunden, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main. 17.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Celebrity Cruises, Celebrity Xpeditions, Century, Constellation, Galaxy, Infinity, Millennium, Mercury, Summit, Xpedition, Zenith, Elemis AquaSpa, Michael’s Club und Celebrity Escapes sind eingetragene Warenzeichen bzw. Servicemarken von Celebrity Cruises Inc. Schiffe auf den Bahamas und Ekuador registriert. Diese Broschüre und die darin enthaltenen Angaben ersetzen alle früheren Ausgaben. Änderungen vorbehalten. © 2005, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten. „Xpedition“ Zusatz zu den Allgemeinen Reisebedingungen Bitte beachten Sie, dass für dieses Schiff zum Teil andere Reisebedingungen gelten. Die Änderungen betreffen folgende Punkte: Eingeschlossene Leistungen Der Reisepreis beinhaltet, abweichend von unseren üblicherweise eingeschlossenen Leistungen, zusätzlich noch Trinkgelder an Bord Getränke (Hauswein, Champagner, Bier sowie Softdrinks/Sodas) Anzahlung Zur Festbuchung einer Option benötigen wir eine Anzahlung in Höhe von EUR 450,– pro Person. Erst bei Eingang des gesamten Anzahlungsbetrages wird eine Festbuchung vorgenommen. Namensmeldung/-änderung Bei Festbuchung müssen die korrekten Passagiernamen laut Reisepass angemeldet werden. Namensänderungen können zu den obigen Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, so werden die Kabinen ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet. Restzahlung Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist 90 Tage vor der Abfahrt fällig und zahlbar. Zusätzliche Informationen: Es gibt nur eine Essensitzung am Abend. Wir empfehlen zwanglose Kleidung (legere Kombination aus Hemd und Hose für den Herrn, ein Ensemble aus Rock und Bluse oder Top für die Dame), mit Ausnahme des Captains Dinners, zu welchem wir informelle Kleidung empfehlen (Sportjackett oder Blazer für den Herrn, Hosenanzug oder Kleid für die Dame).